Überbrückungshilfe III

Bis zu 100% Zuschuss zur Digitalisierung

Infos zur Überbrückungshilfe III

Infos zur Überbrückungshilfe III

des Landes Baden-Württemberg

Profitieren Sie jetzt vom staatlichen Förderprogramm

Wussten Sie, dass Sie mit der Überbrückungshilfe III auch Investitionen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens erstattet bekommen?

Das heißt für Sie, dass alle Kosten, die Ihnen für die digitale Verkaufsförderung entstehen, bis zu 90% vom Staat getragen werden. Dazu gehören z. B. ein Online-Shop, eine neue Homepage, 360° Panoramen oder ein eigener Newsletter. Auch der Einsatz eines Tischreservierungssystems oder Gutscheinsystems gehören dazu.

Wenn das keine Möglichkeit ist, jetzt neue Projekte anzugehen und z. B. die veraltete Homepage einer Rundumerneuerung zu unterziehen, eigene Produkte über einen Online-Shop zu verkaufen und die Kunden mittels eines eigenen Newsletters auf dem Laufenden zu halten.

Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater, welche Unterlagen Sie von uns benötigen, damit Sie die Förderung erhalten.

Die wichtigsten Fakten

1. Überbrückungshilfe III und der Zuschuss für Digitalisierung sind zwei unterschiedliche paar Schuhe

Die Überbrückungshilfe III wird unabhängig von weiteren Zuschüssen der Bundesregierung beantragt. Diejenigen, die Anspruch auf Überbrückungshilfe III haben, sind grundsätzlich auch antragsberechtigt für die Zuschüsse zur Digitalisierung. Dieser Antrag wird immer zusammen mit der Überbrückungshilfe III gestellt. Die Zuschüsse erhält man zusätzlich zu den Hilfen aus der Überbrückungshilfe III.

2. Zeitpunkt der Anschaffung, Rechnungsstellung und Antragsstellung ist essentiell

Wer zu lange wartet verliert gegebenenfalls seine Ansprüche für die Zuschüsse zur Digitalisierung. Unternehmen, die zur Zeit geschlossen haben oder geringe Umsätze erzielen, haben regulär für diese Monate Anspruch auf die Überbrückungshilfe III und somit zusätzlich auf die Zuschüsse für Digitalisierung. Wer seinen Anspruch nutzen möchte, sollte so schnell wie möglich „digitale Produkte“ anschaffen, bevor wieder deutlich höhere Umsätze generiert werden und für diese Monate die Anspruchsvoraussetzungen entfallen. Die Zuschüsse für Digitalisierung sind an der Fälligkeit der entsprechenden Rechnung geknüpft.

3. Digitalisierung ist alles was einen Stecker hat

Diese Aussage ist nicht ganz unberechtigt. Von der Bundesregierung gibt es derzeit keine Konkretisierungen oder schriftliche Aussagen zu einzelnen Produkten. Fest steht jedoch, dass elektronische Geräte, die ein Unternehmen unterstützen Arbeitsabläufe zu vereinfachen oder digitale Prozesse effektiv zu gestalten, mit in das Portfolio passen. Dazu gehören z. B. Smartphones, IPads, Küchenmonitore oder Kassensysteme mit Schnittstellen zu Lieferdiensten oder zu Finanzverwaltern. Einen elektrischen Rasenmäher bekommt man als Gastronom ohne Grünfläche wahrscheinlich nicht genehmigt. Im Falle einer Prüfung ist der Nutzen sicherlich auch ein maßgebender Faktor.

In der Anlage 4 der FAQs ist jetzt eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen zu finden.

4. Gelder kommen binnen wenigen Tagen

In Bezug auf die Erfahrungen der letzten Wochen werden eingehende Anträge binnen weniger Tage bearbeitet. Abschlagszahlungen erhalten die Antragssteller oftmals binnen einer Woche.

5. Abos sind nicht förderfähig

Einige Leistungen, die unter der Definition „Digitalisierung eines Unternehmens“ fallen, sind allerdings nicht förderbar. Darunter fallen unter anderem Abosysteme für Kassenlösungen, bei denen die monatlichen Zahlungen nachträglich vertraglich in eine Einmalzahlung umgewandelt werden, da hier die monatlichen Fixkosten im Förderzeitraum erhöht werden. Im Falle der abschließenden Prüfung kann dies zu hohen und ungewollten Rückzahlungen bereits erhaltener Leistungen kommen.

Unternehmer sollten die Antragsstellungen daher mit Ihrem Steuerberater besprechen und prüfen lassen, welche Ansprüche für das Unternehmen geltend gemacht werden können.

Machen Sie den ersten Schritt

und investieren Sie jetzt in Ihre Digitalisierung mit Unterstützung des Staates.

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